Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.01.2003

I. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Kollidierende, allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, insbesondere der Ausschluss des Eigentumsvorbehaltes und das Verbot der Verrechnung von Gegenforderungen werden von uns nicht anerkannt.


II. Angebot und Abschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Sofern unsere Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben, sind - soweit nicht anders vereinbart - nur annähernd maßgebend.


III. Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit der Leistung

1. Das Überschreiten von Lieferfristen und Terminen befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder Termin ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben, sofern nicht der Käufer seinerseits mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist.

2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg, Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch, Ausfall der Zulieferung und sonstigen Umständen, die von uns nicht vertreten werden können, verlängert sich die Lieferfrist und steht uns der Rücktritt oder die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist zu. Für durch Verschulden unseres Vorlieferanten verzögerte oder unterbleibende Lieferungen haben wir keinesfalls einzustehen.

4. Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf  machen. Im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch - sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt - auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schäden, höchstens aber 10% vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Für die Nichtlieferung von Handies kann in keinem Fall Schadenersatz geltend gemacht werden.


IV. Versand und Gefahrenübergang


Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

1. Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Verlangen des Bestellers und Vorkasse wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

2. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage nach Fertigstellung dieser Leistungen. Unwesentliche Restarbeiten und Nachbesserungen sind unerheblich.


V. Preise, Zahlungen und Aufrechnungsverbot

1. Die Preise verstehen sich ab dem Sitz des Lieferers und stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, wenn es sich nicht um einen Auslandkunden handelt. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.

2. Die Ablehnung von Schecks oder anderer unbarer Zahlungsmittel behalten wir uns vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben und müssen von uns vorher schriftlich genehmigt werden.

3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist dem Käufer nur mit rechtskräftigen  Gegenansprüchen möglich. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers zurückgehalten werden.

5. Im Falle einer Rücklastschrift berechnen wir Euro 35,- Aufwandsentschädigung.


VI. Eigentumsvorbehalt


1. Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Käufer zustehender Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Erfolgen Zugriffe dritter Personen, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet und nur unter der Bedingung, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Käufer schon mit Abschluss des Geschäfts mit uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf (verlängerter Eigentumsvorbehalt.) Zugriffe auf die abgetretenen Forderungen bzw. Rechte hat uns der Käufer sofort anzuzeigen. Der Käufer hat im übrigen für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums aufzukommen. Bei Vermischung oder Verarbeitung tritt der Kunde ebenfalls seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an uns ab. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherung unsere Lieferungsforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückabtretung verpflichtet die obigen Bestimmungen gelten sinngemäß. Etwaige Kosten von Interventionen tragen der Kunde. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so ist er verpflichtet, die Ware an uns herauszugeben. Im Falle der Sequestrierung durch einstweilige Verfügung ist der Kunde damit einverstanden, wenn der Gerichtsvollzieher die Ware uns in Verwahrung gibt.


VII. Mängelrüge und Gewährleistung


1 .Auf die über uns bezogenen Geräte gewähren wir eine Garantie im Rahmen der Herstellerangaben und Vorlieferanten. Einzelheiten sind den separaten Garantiebestimmungen zu entnehmen. Wird eine verlängerte Gewährleistung als die gesetzliche gewährt, besteht ab dem 7. Monat nur noch das Recht auf Nachbesserung.

2. Beanstandungen oder Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Auslieferung bei uns geltend gemacht worden sind, sind wir von der Mängelhaftung befreit.

3. Bei begründeten Mängelrügen im Gewährleistungszeitraum wird kostenlos Ersatz geleistet, und zwar entweder durch Nachbesserungen oder durch Austausch nach unserer Wahl. Ersetzte Teile gehen in unseren Besitz über.

4. Teile die ersetzt oder nachgebessert werden sollen, sind uns zur Verfügung zu stellen. Ersetzt werden in allen Fällen nur Teile, die den Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen.

5. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung. Fehler, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung seitens des Kunden verursacht werden, Beeinträchtigungen des Empfangs und Betriebes durch äußere Einflüsse, Schäden durch höhere Gewalt und ferner nicht auf Schäden und Fehler, die nach Gefahrenübergang entstehen. Wir sind von der Mängelhaftung entbunden, wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung durchgeführt werden.

6. Wenn die Nachbesserung dreimal fehlgeschlagen ist, ohne dass der Mangel behoben wurde, oder, wenn uns, nachdem wir zugesagt haben, Ersatz zu liefern, der Käufer eine Nachfrist setzt und diese verstrichen ist, oder die Ersatzlieferung von uns verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Käuferpreises (Minderung) zu verlangen, Im Falle der Wandlung ist der zurückerstattende Betrag auf den Neupreis des Gerätes zum Zeitpunkt der Wandlung begrenzt. Bemessungsgrundlage für eventuelle Herabsetzung des Kaufpreises ist ebenfalls der Neupreis des Gerätes zum Zeitpunkt der Minderung.


VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung


Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers/Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschuldens durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend.


IX. Schriftform, salvatorische Klausel und Gerichtsstand

1. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon unberührt.

3. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlich Gerichtsstand nach unserer Wahl unser Hauptsitz oder die Niederlassung von der wir liefern.

4. Für die vertragliche Beziehung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Informationen unter:

Kaffeerausch Handelsgesellschaft
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