Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.01.2003
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und
sonstige Leistungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch uns. Kollidierende, allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers,
insbesondere der Ausschluss des Eigentumsvorbehaltes und das Verbot
der Verrechnung von Gegenforderungen werden von uns nicht anerkannt.
II. Angebot und Abschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich.
2. Sofern unsere Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Nebenabreden
treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen
Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung
durch uns.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- oder Maßangaben, sind - soweit nicht anders vereinbart
- nur annähernd maßgebend.
III. Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit der Leistung
1. Das Überschreiten von Lieferfristen und Terminen befreit den
Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen
Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er
die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht,
soweit wir eine Frist oder Termin ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bezeichnet haben, sofern nicht der Käufer seinerseits
mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist.
2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg,
Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch,
Ausfall der Zulieferung und sonstigen Umständen, die von uns nicht
vertreten werden können, verlängert sich die Lieferfrist und
steht uns der Rücktritt oder die Lieferung innerhalb angemessener
Nachfrist zu. Für durch Verschulden unseres Vorlieferanten verzögerte
oder unterbleibende Lieferungen haben wir keinesfalls einzustehen.
4. Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung haben wir solange nicht
zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten
kein Verschuldensvorwurf machen. Im übrigen haften wir nach
den gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadensersatz zu leisten,
so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch
- sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers
zusammenhängt - auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren
Schäden, höchstens aber 10% vom Werte desjenigen Teiles der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden
kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Für
die Nichtlieferung von Handies kann in keinem Fall Schadenersatz geltend
gemacht werden.
IV. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart worden ist.
1. Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite
Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Verlangen
des Bestellers und Vorkasse wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport-
und Feuerschäden versichert.
2. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage nach Fertigstellung dieser
Leistungen. Unwesentliche Restarbeiten und Nachbesserungen sind unerheblich.
V. Preise, Zahlungen und Aufrechnungsverbot
1. Die Preise verstehen sich ab dem Sitz des Lieferers und stets zuzüglich
Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, wenn es sich nicht um
einen Auslandkunden handelt. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum
ohne Abzüge zu bezahlen.
2. Die Ablehnung von Schecks oder anderer unbarer Zahlungsmittel behalten
wir uns vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen
in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben
und müssen von uns vorher schriftlich genehmigt werden.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen
Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens
aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
4. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist dem Käufer nur
mit rechtskräftigen Gegenansprüchen möglich. Wenn
eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen
des Käufers zurückgehalten werden.
5. Im Falle einer Rücklastschrift berechnen wir Euro 35,- Aufwandsentschädigung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor
bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Käufer zustehender
Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
untersagt. Erfolgen Zugriffe dritter Personen, so ist uns dies unverzüglich
mitzuteilen. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern
im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet und nur unter der
Bedingung, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung
erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden
erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat.
Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Käufer schon mit
Abschluss des Geschäfts mit uns seine künftige Kaufpreisforderung
sicherungshalber an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung
bedarf (verlängerter Eigentumsvorbehalt.) Zugriffe auf die abgetretenen
Forderungen bzw. Rechte hat uns der Käufer sofort anzuzeigen. Der
Käufer hat im übrigen für sämtliche schuldhaften
Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums aufzukommen. Bei
Vermischung oder Verarbeitung tritt der Kunde ebenfalls seine Eigentums-
bzw. Miteigentumsrechte an uns ab. Übersteigt der Wert der gegebenen
Sicherung unsere Lieferungsforderung um mehr als 20%, so sind wir auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Rückabtretung verpflichtet die
obigen Bestimmungen gelten sinngemäß. Etwaige Kosten von
Interventionen tragen der Kunde. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug
oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert,
so ist er verpflichtet, die Ware an uns herauszugeben. Im Falle der
Sequestrierung durch einstweilige Verfügung ist der Kunde damit
einverstanden, wenn der Gerichtsvollzieher die Ware uns in Verwahrung
gibt.
VII. Mängelrüge und Gewährleistung
1 .Auf die über uns bezogenen Geräte gewähren wir eine
Garantie im Rahmen der Herstellerangaben und Vorlieferanten. Einzelheiten
sind den separaten Garantiebestimmungen zu entnehmen. Wird eine verlängerte
Gewährleistung als die gesetzliche gewährt, besteht ab dem
7. Monat nur noch das Recht auf Nachbesserung.
2. Beanstandungen oder Mängelrügen müssen unverzüglich
schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Wenn offensichtliche Mängel
nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Auslieferung bei uns geltend gemacht
worden sind, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
3. Bei begründeten Mängelrügen im Gewährleistungszeitraum
wird kostenlos Ersatz geleistet, und zwar entweder durch Nachbesserungen
oder durch Austausch nach unserer Wahl. Ersetzte Teile gehen in unseren
Besitz über.
4. Teile die ersetzt oder nachgebessert werden sollen, sind uns zur
Verfügung zu stellen. Ersetzt werden in allen Fällen nur Teile,
die den Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen.
5. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung.
Fehler, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung seitens des
Kunden verursacht werden, Beeinträchtigungen des Empfangs und Betriebes
durch äußere Einflüsse, Schäden durch höhere
Gewalt und ferner nicht auf Schäden und Fehler, die nach Gefahrenübergang
entstehen. Wir sind von der Mängelhaftung entbunden, wenn Änderungs-
oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung
durchgeführt werden.
6. Wenn die Nachbesserung dreimal fehlgeschlagen ist, ohne dass der
Mangel behoben wurde, oder, wenn uns, nachdem wir zugesagt haben, Ersatz
zu liefern, der Käufer eine Nachfrist setzt und diese verstrichen
ist, oder die Ersatzlieferung von uns verweigert wird, so steht dem
Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Käuferpreises (Minderung)
zu verlangen, Im Falle der Wandlung ist der zurückerstattende Betrag
auf den Neupreis des Gerätes zum Zeitpunkt der Wandlung begrenzt.
Bemessungsgrundlage für eventuelle Herabsetzung des Kaufpreises
ist ebenfalls der Neupreis des Gerätes zum Zeitpunkt der Minderung.
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden
getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers/Auftraggebers
aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschuldens durch uns oder einen
unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung gilt für
den Käufer entsprechend.
IX. Schriftform, salvatorische Klausel und Gerichtsstand
1. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber
abzugeben sind, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen
im übrigen hiervon unberührt.
3. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen
des öffentlichen Rechts ist ausschließlich Gerichtsstand
nach unserer Wahl unser Hauptsitz oder die Niederlassung von der wir
liefern.
4. Für die vertragliche Beziehung gilt ausschließlich deutsches
Recht.
Informationen unter:
Kaffeerausch Handelsgesellschaft
www.kaffeerausch.de
Kreuzstraße 41 c
D-41469 Neuss
Informationen unter:
Tel.: +49 2137 5438
Fax.: +49 2137 5439
E-Mail: vertrieb@kaffeerausch.de
Internet: http://www.kaffeerausch.de